21. November 2017

Schriftliche Kleine Anfrage
des Abgeordneten Dietrich Wersich (CDU) vom 15.11.2017
und Antwort des Senats

- Drucksache 21/10997 -

Betr.: Wie ist der Stand der Erinnerungsstätte im Stadthaus?

Seit 2014 wird das ehemalige Gebäude der Bau- beziehungsweise Stadtentwicklungsbehörde an der Stadthausbrücke aufwendig umgebaut. Das Gebäude war in der Zeit des Nationalsozi-alismus bis zu seiner Zerstörung Ende Juli 1943 Sitz der Geheimen Staatspolizei („Gestapo“) sowie der Hamburger Polizeileitung. Bis 2014 erinnerten lediglich zwei während der Umbauphase nicht sichtbare Gedenktafeln sowie mehrere Stolpersteine an diesen Teil der Geschichte des Gebäudes. Beim Verkauf des Gebäudes an einen privaten Investor im Jahre 2009 hatte dieser sich verpflichtet, „in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt und der KZ-Gedenkstätte Neuengamme einen Lernort mit unterschiedlichen Inhalten (Ausstellung, Seminare, Veranstaltungen, Inszenierungen, Dokumentationen) zur Nutzung des Stadthauses in den Jahren 1933 – 1943 (...) in geeigneten Räumen auf seine Kosten zu realisieren sowie dauerhaft den Betrieb und die öffentliche Zugänglichkeit sicher zu stellen.“ (Drs. 19/4555). Die KZ-Gedenkstätte Neuengamme wurde mit den inhaltlichen Vorarbeiten für die Einrichtung einer solchen Dokumentations- und Gedenkstätte in Erinnerung an die Opfer der Polizeigewalt in der Zeit des Nationalsozialismus beauftragt. Erste Zwischenergebnisse wurden im Jahre 2012 in einer Ausstellung im Rathaus präsentiert („Dokumentation Stadthaus. Die Hamburger Polizei im Nationalsozialismus“). Laut Antwort des Senats (Drs. 20/12554) sollte im Erd- und Untergeschoss eine Gedenkstätte realisiert werden, welche vom Betreiber zu konzeptionieren sei.

Vor diesem Hintergrund frage ich den Senat:

Der Eigentümer ist nach dem Kaufvertrag verpflichtet, die Gedenkstätte in Abstimmung mit dem Denkmalschutzamt und der KZ-Gedenkstätte Neuengamme „auf seine Kosten zu realisieren sowie dauerhaft den Betrieb und die öffentliche Zugänglichkeit sicher zu stellen“ (siehe Drs. 20/7833 und 19/4555). Der Eigentümer hat in den vergangenen Jahren eine Reihe von möglichen Partnern ange-sprochen, die die Gedenkstätte betreiben könnten. Die Behörde für Kultur und Medien zusammen mit der KZ-Gedenkstätte Neuengamme haben den Eigentümer in diesem Prozess beraten. Der Eigentü-mer hat sich in Abstimmung mit der zuständigen Behörde im Sommer 2017 für das Konzept einer Buchhandlung entschieden und beabsichtigt, einen Mietvertrag mit der Buchhandlung, die auch die Ausstellungsfläche betreiben soll, zu schließen. Das gewählte Konzept sieht vor, dass in den Räum-lichkeiten im Erdgeschoss ein Ausstellungsraum, eine ausgewiesene Buchhandlung und ein Café eingerichtet werden. Die diesbezüglichen Planungen des Eigentümers sind noch nicht abgeschlossen. Er plant die Fertigstellung des „Ortes der Erinnerung“ zum Sommer des kommenden Jahres.

Über den Ausstellungsraum im Erdgeschoss hinaus wird in den „Ort der Erinnerung“ als ein histori-sches Relikt der auf der Fleetseite gelegene Verbindungsgang einbezogen, der von den im Kellerge-schoss gelegenen Arrestzellen zu den Verhörräumen der Gestapo im ehemaligen Görtz-Palais führte (siehe Drs. 20/12554). Informationen zur Baugeschichte des gesamten Stadthaus-Komplexes (ein-schließlich der Nutzung in den Jahre 1933 bis 1945) sind im zentral im Erdgeschoss gelegenen Arkadengang vorgesehen.

Zur Unterstützung der Ausstellung hat die KZ-Gedenkstätte Neuengamme dem Eigentümer konzepti-onelle Unterlagen sowie historisches Material zur Verfügung gestellt. Darüber hinaus bietet sie fachli-che Beratung bei der Ausstellungsentwicklung an. Nach Mitteilung des Eigentümers ist dieser seit November 2017 mit einer Gestaltungsagentur im Gespräch.

Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen teilweise auf der Grundlage von Auskünften des Eigentümers wie folgt:

1. Wie ist der Stand der Realisierung beziehungsweise der Vorbereitung der Gestapo-Gedenkstätte/Erinnerungsstätte im Stadthaus beziehungsweise im Gebäude der ehema-ligen Stadtentwicklungsbehörde?

2. a) Ist schon entschieden, wer die Gedenkstätte betreiben beziehungsweise betreuen soll?
Wenn ja: wer?
b) Wie und wann erfolgt(e) unter wessen Federführung die Suche nach einem Betreiber? Gab es oder wird es eine Ausschreibung geben?
c) Wer kann sich für den Betrieb der Gedenkstätte/Erinnerungsstätte bewerben?

3. Gibt es bereits Bewerbungen für den Betrieb der Gedenkstätte/Erinnerungsstätte?
Wenn ja: welche?
Und wenn ja: Wie ist das genaue Konzept für die Gedenkstätte/Erinnerungsstätte? Wie hoch sind nach derzeitigen Planungen die Kosten dieser Gedenkstätte (getrennt nach Errichtung und Betrieb), und wer kommt in welcher Höhe für diese Kosten auf?

Die Planungen sind nicht abgeschlossen. Die Verfahren sowohl zur Auswahl des Betreibers als auch zur Errichtung und zum Betrieb der Gedenkstätte obliegen dem Eigentümer. Im Übrigen siehe Vorbe-merkung.