Mit dem Bau der
Stadthausbrücke 1889 wurde ein Übergang zwischen Altstadt und Neustadt
geschaffen. Einher ging dieser Brückenbau mit erheblichen Erweiterungen des
Stadthauses zwischen 1888 und 1892, nach Plänen des Architekten Carl Johann
Christian Zimmermann.
Dabei entstand
das auffällige Eckgebäude Neuer Wall/Stadthausbrücke mit kräftigen Reliefs und
einem leicht hinter die Fassadenebene zurücktretenden, runden Turm mit hoher
Kuppel und Tambour. Der repräsentativ gestaltete Haupteingang des Gebäudes wurde
in diesen Rundbau verlegt, in der darüber liegenden Balkonbrüstung des
Turmsockels ist ein steinernes Hamburger Staatswappen eingebracht und im
Rundbogenrahmen der Tür ein Medaillon mit stilisierten Ölbaumzweigen und eine
in Gold eingelegte Inschrift: Salus Populi suprema lex esto
(deutsch: „Das Wohl des Volkes sei (uns) oberstes Gesetz“). 1914-23 errichtete
Oberbaudirektor Schumacher einen weiteren Anbau über das Bleichenfleet.
Unmittelbar
nach der Reichstagswahl am 5. März 1933 übernahmen die Nationalsozialisten in
Hamburg unter anderem die Kontrolle über die Polizei. Auch die Hamburger
Staatspolizei unterstand als Kriminalpolizeiabteilung nun dem neuen
Innensenator und Polizeiherrn Alfred Richter, mit dessen Amtsantritt sie am 6.
März 1933 gleichgeschaltet wurde. Als Politische Polizei Hamburgs führte sie ab
Dezember 1935 die Bezeichnung Geheime Staatspolizei. Ihre Bedeutung erweiterte
sie bereits auf Basis der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933, mit
der Bürger ihrer zentralen Freiheitsrechte beraubt und vermeintliche oder
tatsächliche Gegner des NS-Regimes willkürlich in Schutzhaft genommen werden
konnten.
Bekannte
NS-Gegner und „politische unzuverlässige“ Beamte der Hamburger Staatspolizei
wurden beurlaubt und nach Inkrafttreten des Berufsbeamtengesetzes im April 1933
entlassen oder mit weniger wichtigen Polizeifunktionen betraut. Das Personal
der Hamburger Staatspolizei wurde mehrheitlich ausgetauscht:
Nationalsozialistisch eingestellte Beamte wurden von anderen
Polizeidienststellen zur Hamburger Staatspolizei versetzt und freie Stellen
insbesondere mit arbeitslosen SA- und SS-Männern besetzt. Etliche langjährig
erfahrene Beamte der Hamburger Staatspolizei verblieben jedoch in ihren Funktionen.
Bis März 1933
gehörten der Hamburger Staatspolizei 70 Beamte an, deren Anzahl sich bis Anfang
1934 mit 151 Beamten mehr als verdoppelte. Leiter der Hamburger Staatspolizei
wurde im März 1933 der Angehörige der örtlichen NSDAP-Gauleitung Anatol Milewski-Schroeden, der am 15. Mai 1933 durch den Hauptmann
der Schutzpolizei Walter Abraham abgelöst wurde. Am 20. Oktober 1933 folgte der
SS-Führer Bruno Streckenbach Abraham im Amt nach.
Am 6. Oktober
1933 gliederte der Hamburger Senat die Hamburger Staatspolizei aus der
Kriminalpolizei aus und unterstellte sie am 24. November 1933 dem Reichsführer
SS Heinrich Himmler. Somit wurde dem Innensenator Richter und dem neuernannten
Polizeipräsidenten Wilhelm Boltz, der nach einer
Vakanz dem kurzzeitig amtierenden Hans Nieland in
dieser Funktion nachfolgte, der Einfluss auf die Hamburger Staatspolizei
entzogen.