Zur Geschichte des Stadthauses

Mit dem Bau der Stadthausbrücke 1889 wurde ein Übergang zwischen Altstadt und Neustadt geschaffen. Einher ging dieser Brückenbau mit erheblichen Erweiterungen des Stadthauses zwischen 1888 und 1892, nach Plänen des Architekten Carl Johann Christian Zimmermann.

Dabei entstand das auffällige Eckgebäude Neuer Wall/Stadthausbrücke mit kräftigen Reliefs und einem leicht hinter die Fassadenebene zurücktretenden, runden Turm mit hoher Kuppel und Tambour. Der repräsentativ gestaltete Haupteingang des Gebäudes wurde in diesen Rundbau verlegt, in der darüber liegenden Balkonbrüstung des Turmsockels ist ein steinernes Hamburger Staatswappen eingebracht und im Rundbogenrahmen der Tür ein Medaillon mit stilisierten Ölbaumzweigen und eine in Gold eingelegte Inschrift: Salus Populi suprema lex esto (deutsch: „Das Wohl des Volkes sei (uns) oberstes Gesetz“). 1914-23 errichtete Oberbaudirektor Schumacher einen weiteren Anbau über das Bleichenfleet.

Vorläufer der Gestapo Hamburg: Hamburger Staatspolizei

Unmittelbar nach der Reichstagswahl am 5. März 1933 übernahmen die Nationalsozialisten in Hamburg unter anderem die Kontrolle über die Polizei. Auch die Hamburger Staatspolizei unterstand als Kriminalpolizeiabteilung nun dem neuen Innensenator und Polizeiherrn Alfred Richter, mit dessen Amtsantritt sie am 6. März 1933 gleichgeschaltet wurde. Als Politische Polizei Hamburgs führte sie ab Dezember 1935 die Bezeichnung Geheime Staatspolizei. Ihre Bedeutung erweiterte sie bereits auf Basis der Reichstagsbrandverordnung vom 28. Februar 1933, mit der Bürger ihrer zentralen Freiheitsrechte beraubt und vermeintliche oder tatsächliche Gegner des NS-Regimes willkürlich in Schutzhaft genommen werden konnten.

Bekannte NS-Gegner und „politische unzuverlässige“ Beamte der Hamburger Staatspolizei wurden beurlaubt und nach Inkrafttreten des Berufsbeamtengesetzes im April 1933 entlassen oder mit weniger wichtigen Polizeifunktionen betraut. Das Personal der Hamburger Staatspolizei wurde mehrheitlich ausgetauscht: Nationalsozialistisch eingestellte Beamte wurden von anderen Polizeidienststellen zur Hamburger Staatspolizei versetzt und freie Stellen insbesondere mit arbeitslosen SA- und SS-Männern besetzt. Etliche langjährig erfahrene Beamte der Hamburger Staatspolizei verblieben jedoch in ihren Funktionen.

Bis März 1933 gehörten der Hamburger Staatspolizei 70 Beamte an, deren Anzahl sich bis Anfang 1934 mit 151 Beamten mehr als verdoppelte. Leiter der Hamburger Staatspolizei wurde im März 1933 der Angehörige der örtlichen NSDAP-Gauleitung Anatol Milewski-Schroeden, der am 15. Mai 1933 durch den Hauptmann der Schutzpolizei Walter Abraham abgelöst wurde. Am 20. Oktober 1933 folgte der SS-Führer Bruno Streckenbach Abraham im Amt nach.

Am 6. Oktober 1933 gliederte der Hamburger Senat die Hamburger Staatspolizei aus der Kriminalpolizei aus und unterstellte sie am 24. November 1933 dem Reichsführer SS Heinrich Himmler. Somit wurde dem Innensenator Richter und dem neuernannten Polizeipräsidenten Wilhelm Boltz, der nach einer Vakanz dem kurzzeitig amtierenden Hans Nieland in dieser Funktion nachfolgte, der Einfluss auf die Hamburger Staatspolizei entzogen.